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Rechtsanwälte Hannover
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Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@itrechtler.de

 

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Rechtsanwälte Berlin
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Wittestraße 30 K
13509 Berlin
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Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
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28209 Bremen
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Fax 0421.33 11 12-99
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65760 Frankfurt-Eschborn
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Fax 069.380 79 74-29
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20354 Hamburg
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Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
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Landsberger Str. 155
80687 München
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Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
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Königstraße 80
70173 Stuttgart
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Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
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Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@itrechtler.de

 

Abmahnung gewerblicher eBay-Verkäufer

Anschrift

Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

Sehr geehrter Herr..............,

wir zeigen an, dass uns Frau .............. mit der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Dabei geht es um folgenden kürzlich festgestellten Sachverhalt: Im Online-Portal ebay erwecken Sie durch Ihre Anmeldung als „privater Verkäufer“ den unzutreffenden Eindruck, Sie seien Verbraucher und nicht gewerblich oder als Unternehmer tätig.

1. Unsere Mandantin bietet sowohl unter dem ebay-Account „..............“ als auch in ihrem Online-Shop www................de verschiedene Produkte zum Verkauf an, unter anderem neue Speicherbausteine für ….

Auch Sie bieten unter dem ebay-Account „..............“ neue Speicherbausteine für … an. Unsere Mandantin hat kürzlich festgestellt, dass Sie in der letzten Zeit mindestens 10 solcher Auktionen durchgeführt haben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verkäufe:

..............

Die Artikel wurden von Ihnen dabei jeweils zum „Sofort-Kauf“ angeboten. Unmittelbar nach der erfolgreichen Beendigung einer Auktion haben Sie jeweils eine neue Auktion gestartet.

Insgesamt haben Sie laut Ihrem Bewertungsprofil bereits 355 Bewertungen als Verkäuferin erhalten, den weit überwiegenden Teil davon in den letzten 12 Monaten.

2. Unsere Mandantin hat Ihnen gegenüber gem. §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1 u. 3 UWG i.V.m. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG einen Anspruch, dass Sie es künftig unterlassen werden, auf ebay den Eindruck zu erwecken, Sie seien Verbraucher und kein Unternehmer.

Gem. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt stets eine unzulässige geschäftliche Handlung vor, wenn ein Unternehmer die unwahre Angabe macht oder den unzutreffenden Eindruck erweckt, er sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Ge-werbes oder Berufs tätig. Ihr Auftreten als „privater Verkäufer“ ist danach unzulässig.

Denn Sie sind nicht Verbraucher sondern Unternehmer: Unternehmer ist nach den Legaldefinitionen in § 14 Abs. 1 BGB und § 2 UWG eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, nicht aber, dass mit dieser Tätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250, 2251 m.w.N.).

Die Unternehmereigenschaft eines Verkäufers bei ebay ist vor diesem Hintergrund bei Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls an-hand von Indizien zu bestimmen. Indizien, aus denen die Unterneh-mereigenschaft folgen kann, sind Zahl und Häufigkeit der vom Verkäufer durchgeführten Auktionen, wobei auch der Geschäftsgegen¬stand – Neuware, Veräußerung gleicher Waren – eine Rolle spielt, der Auktionsumsatz, ein Auftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen oder das Betreiben eines ebay-Shops. Allerdings sind allein die Anzahl der Auktionen oder die abgegebenen Bewertungen der Ersteigerer für sich genommen – zumindest unter einer bestimmten Größenschwelle – noch kein zuverlässiges Indiz für die Unternehmereigenschaft des Anbieters (LG Frankfurt am Main, Urt. v. 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07; OLG Hamburg, Urt. v. 27.02.2007, Az. 5 W 7/07; OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.06.2007, Az. 4 U 210/06; Münchener Kommentar/ Micklitz, BGB, 5. Aufl., § 14 Rz. 28).

Bei den von Ihnen angebotenen und verkauften neuen Speicherbausteinen für … handelt es sich nicht um Produkte, die gewöhnlich in einem privaten Haushalt auftauchen. Die Zahl und die Eigenschaften der angebotenen Artikel indizieren somit die Unternehmereigenschaft. Art und Weise Ihrer Angebote, nämlich die nahe zeitliche Aufeinanderfolge und die Verwendung der „Sofort-Kaufen“-Option, deuten ebenso auf ein unternehmerisches Handeln hin. Schließlich ist die Zahl der abgegebenen Käuferbewertungen – derzeit 114, fast ausschließlich im letzten Jahr – ein deutliches Indiz für die Unternehmereigenschaft.

3. Sie und unsere Mandantin sind Mitbewerber i.S.d. § 2 UWG, da beide als Anbieter von Waren in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. Unsere Mandantin ist deswegen zur Geltendmachung der Unterlassungsansprüche befugt. Die erforderliche Wiederholungsgefahr ist indiziert (§ 12 Abs. 2 UWG).

Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft mahnen wir das vorab dargestellte Verhalten ab und geben Ihnen Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Den Entwurf für eine solche Erklärung haben wir hier als Anlage beigefügt. Als Frist für deren Eingang ha-ben wir uns den

10.12.2015

hier eingehend notiert. Die Zusendung per Fax ist fristwahrend, wenn das Original alsbald per Post hier eingeht.

Neben den Unterlassungsansprüchen hat unsere Mandantschaft gemäß § 12 Abs. 1 UWG Anspruch darauf, dass Sie die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme in Höhe von 755,80 EUR netto erstatten. Die-se bestehen aus einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale aus einem Gegenstandswert von 15.000 EUR gemäß §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300, 7002 VV. Die Höhe des Gegenstandswertes bemisst sich dabei zum einen nach dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandan-tin an dem geforderten Unterlassen, zum anderen an den von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen festgesetzten Streitwerten. Den Ausgleich der Kosten erwarten wir ebenfalls bis zu vorgenanntem Termin.

Sollten Sie die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht oder nur verändert abgeben und/ oder die Kosten der Abmahnung nicht erstatten, so werden wir ohne weitere Mitteilung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten haben Sie ebenfalls zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

..............

verpflichtet sich gegenüber

..............

1. es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs neue … über das Internet unter www.ebay.de zum Kauf anzubieten ohne dabei auf ihre Eigenschaft als gewerbliche Verkäuferin hinzuweisen.

2. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziff. 1 genannte Unterlassungsverpflichtung verpflichtet sich .............., eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR an .............. zu zahlen.

3. Weiterhin verpflichtet sich .............. die durch die Abmahnung entstandenen Abmahnkosten in Höhe von … EUR zu erstatten.

Braunschweig, den

(..............)

 

 

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