AGBALLGEMEINE GESCHĂFTSBEDINGUNGEN (AGB) § 1 Geltungsbereich- Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr sĂ€mtliche MandatsverhĂ€ltnisse zwischen der Kanzlei und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden grundsĂ€tzlich nicht vertreten.
- Diese Bedingungen gelten fĂŒr sĂ€mtliche gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen Mandate, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrĂŒcklich Bezug genommen wird.
- Abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrĂŒcklich schriftlich anerkannt werden.
- Sollte im Einzelfall eine Vertretung eines Verbrauchers erfolgen, gilt Teil VI dieser AGB ergÀnzend.
TEIL I – SCHUTZRECHTE / INTELLECTUAL PROPERTY § 2 Gegenstand der TĂ€tigkeit im Bereich SchutzrechteDie Kanzlei berĂ€t und vertritt umfassend im Bereich des nationalen, europĂ€ischen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes und sonstiger IP-Rechte, insbesondere hinsichtlich: - Marken (Wort-, Bild-, Wort-/Bildmarken, 3D-Marken, Farbmarken, Unionsmarken, IR-Marken)
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Designs (Geschmacksmuster)
- Urheberrechte
- Leistungsschutzrechte
- Know-how- und GeschÀftsgeheimnisschutz
- Domainrechte
- Lizenzrechte
- Wettbewerbsrechtliche Schutzpositionen
- IT- und softwarebezogene Schutzrechte
- Datenbankrechte
- KI-bezogene Schutzrechtsfragen
- Halbleiterschutzrechte
- Sortenschutzrechte
- sonstige technische und nichttechnische ImmaterialgĂŒterrechte weltweit
§ 3 Amtsvertretung und Anmeldeverfahren- Die Kanzlei ĂŒbernimmt auf gesonderte Beauftragung die Vertretung gegenĂŒber nationalen und internationalen Ămtern und Behörden, insbesondere:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Amt der EuropĂ€ischen Union fĂŒr geistiges Eigentum (EUIPO)
- Weltorganisation fĂŒr geistiges Eigentum (WIPO)
- EuropÀisches Patentamt (EPA)
- auslÀndische Patent- und MarkenÀmter
- Die Vertretung umfasst insbesondere:
- Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen
- FĂŒhrung des PrĂŒfungsverfahrens
- Erwiderungen auf Beanstandungen
- Widerspruchs- und Löschungsverfahren
- VerlÀngerungs- und Umschreibungsverfahren
- PrioritÀts- und Fristenmanagement
- Die Amtsvertretung ist stets kostenpflichtig. Die VergĂŒtung richtet sich:
- nach individueller Honorarvereinbarung oder
- nach Zeitaufwand oder
- mindestens nach dem RVG, soweit anwendbar.
- AmtsgebĂŒhren, VeröffentlichungsgebĂŒhren, VerlĂ€ngerungsgebĂŒhren sowie GebĂŒhren auslĂ€ndischer KorrespondenzanwĂ€lte trĂ€gt der Mandant gesondert.
- Bei internationalen Verfahren ist die Einschaltung auslĂ€ndischer KorrespondenzanwĂ€lte zulĂ€ssig und erforderlich. Die Einschaltung auslĂ€ndischer KorrespondenzanwĂ€lte erfolgt im Namen und auf Rechnung des Mandanten. Diese handeln im Namen des Mandanten. Deren VergĂŒtung trĂ€gt der Mandant.
§ 4 IP-Recherchen und IP-Ăberwachungen- Die Kanzlei bietet die Auswertung von Schutzrechtsrecherchen und Ăberwachungsdienstleistungen an, insbesondere:
- IP-Recherchen aller Art (Stand-der-Technik, FTO, Einspruch, Widerspruch etc)
- IdentitĂ€ts- und Ăhnlichkeitsrecherchen
- Kollisionsrecherchen
- MarkenĂŒberwachungen
- DesignĂŒberwachungen
- PatentĂŒberwachungen
- Domainmonitoring
- Wettbewerbsbeobachtungen
- Markt- und Verletzungsmonitoring
- Ăberwachungen erfolgen regelmĂ€Ăig als Dauermandat gegen laufende VergĂŒtung.
- Recherchen und Ăberwachungen können durch externe Rechercheunternehmen erfolgen.
- Es kann keine GewĂ€hr fĂŒr VollstĂ€ndigkeit, Richtigkeit oder AktualitĂ€t ĂŒbernommen werden.
- Eine Haftung der Kanzlei oder der beauftragten Rechercheunternehmen fĂŒr DatenbanklĂŒcken, Registerverzögerungen oder internationale Publikationsverzögerungen ist ausgeschlossen.
- Eine Schutzrechtsanmeldung beinhaltet insbesondere Risiken wie:
- WidersprĂŒche
- LöschungsantrÀge
- Nichtigkeitsverfahren
- Verletzungsangriffe
- Abmahnungen
Diese Risiken verbleiben beim Mandanten. TEIL II – ALLGEMEINE RECHTSBERATUNG UND VERTRETUNG § 5 Umfang der anwaltlichen TĂ€tigkeitDie Kanzlei berĂ€t und vertritt national und international insbesondere in folgenden Bereichen: - gesamtes gewerbliches Rechtsschutzrecht
- Wettbewerbsrecht (UWG)
- IT-Recht und Datenschutzrecht
- Vertragsrecht national und international
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- M&A
- Vertriebsrecht
- Lizenzrecht
- Medienrecht
- Wirtschaftsrecht allgemein und international
- Allgemeines Zivilrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht und besonderes Verwaltungsrecht
- Strafrecht in AusnahmefÀllen
- ProzessfĂŒhrung vor staatlichen Gerichten
- Schiedsverfahren
- Verwaltungsverfahren
- internationale Rechtsdurchsetzung
Die Beauftragung erfolgt stets mandatsspezifisch. § 6 Mitwirkungspflichten des Mandanten- Der Mandant ist verpflichtet, sĂ€mtliche fĂŒr das Mandat erforderlichen Informationen vollstĂ€ndig, wahrheitsgemÀà und rechtzeitig zur VerfĂŒgung zu stellen.
- Die Kanzlei darf auf die Richtigkeit, VollstĂ€ndigkeit und RechtmĂ€Ăigkeit der vom Mandanten ĂŒbermittelten Informationen vertrauen.
- Eine Pflicht zur eigenstÀndigen SachverhaltsaufklÀrung oder Nachforschung besteht nicht.
- SchriftstĂŒcke der Kanzlei sind unverzĂŒglich vom Mandanten auf Richtigkeit zu prĂŒfen.
- Wirtschaftliche Bewertungen oder strategische Entscheidungen obliegen ausschlieĂlich dem Mandanten.
- Fristen, die durch verspÀtete Mitwirkung versÀumt werden, fallen in den Verantwortungsbereich des Mandanten.
TEIL III – VERGĂTUNG § 7 Honorar- Die Abrechnung erfolgt grundsĂ€tzlich nach Zeitaufwand.
- Soweit keine Honorarvereinbarung besteht, erfolgt die Abrechnung mindestens nach dem RechtsanwaltsvergĂŒtungsgesetz (RVG).
- Pauschalhonorare, Retainer-Vereinbarungen und ProjektvergĂŒtungen sind möglich.
- SĂ€mtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Fremdkosten, Auslagen, AmtsgebĂŒhren, Gerichtskosten, Reisekosten und Kosten externer Dienstleister trĂ€gt der Mandant zusĂ€tzlich.
TEIL IV – HAFTUNG § 8 Haftung dem Grunde nach- Die Kanzlei haftet unbeschrĂ€nkt bei:
- Vorsatz
- grober FahrlÀssigkeit
- Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Bei einfacher FahrlÀssigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Keine Haftung besteht fĂŒr:
- wirtschaftliche Entscheidungen des Mandanten
- unternehmerische Risiken
- Marktentwicklungen
- Schutzrechtsversagungen
- Handlungen Dritter
- auslÀndische Rechtsentwicklungen
- Nicht-Eintragung oder Löschung von Schutzrechten
- WidersprĂŒche/ EinsprĂŒche Dritter
- internationale RechtsÀnderungen
- unternehmerische Fehlentscheidungen
- Markt- oder Technologierisiken
- Handlungen Dritter oder Behörden
- entgangene GeschÀftschancen
§ 9 Haftung der Höhe nach- Die Haftung fĂŒr einfach fahrlĂ€ssig verursachte SchĂ€den wird je Mandat auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme gemÀà § 51 BRAO begrenzt.
- Sofern eine höhere Haftung gewĂŒnscht wird, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten:
- angestellter RechtsanwÀlte
- freier Mitarbeiter
- Kooperationspartner
- KorrespondenzanwÀlte
- externer Dienstleister
- Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Mehrere Pflichtverletzungen gelten als ein einheitlicher Haftungsfall.
- Soweit gesetzlich zulĂ€ssig, ist die Haftung fĂŒr leicht fahrlĂ€ssige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern keine Kardinalpflicht betroffen ist.
- Eine Haftung fĂŒr mittelbare SchĂ€den, entgangenen Gewinn, ProduktionsausfĂ€lle oder FolgeschĂ€den ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulĂ€ssig.
- Insbesondere ausgeschlossen sind:
- entgangener Gewinn
- ProduktionsausfÀlle
- ReputationsschÀden
- FolgeschÀden
- Vertragsstrafen und solche Dritter
- FinanzierungsschÀden
TEIL V – SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 10 KommunikationElektronische Kommunikation erfolgt auf Risiko des Mandanten, sofern keine VerschlĂŒsselung vereinbart wurde. § 11 Gerichtsstand und Recht- Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulĂ€ssig – Hannover.
- Die Kanzlei ist berechtigt, auch an anderen gesetzlichen GerichtsstÀnden zu klagen.
§ 12 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Regelungen unberĂŒhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulĂ€ssige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nĂ€chsten kommt. TEIL VI – BESONDERE REGELUNGEN FĂR VERBRAUCHER (AUSNAHMSWEISE) § 13 Anwendbarkeit- Wird ausnahmsweise ein Verbraucher vertreten, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, soweit gesetzlich zulĂ€ssig.
- Zwingende verbraucherschĂŒtzende Vorschriften bleiben unberĂŒhrt.
§ 14 Haftung gegenĂŒber Verbrauchern- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
- Bei einfacher FahrlÀssigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- UnbeschrÀnkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober FahrlÀssigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 15 WiderrufsrechtSofern ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung erteilt. § 16 GerichtsstandGegenĂŒber Verbrauchern gelten die gesetzlichen GerichtsstĂ€nde. § 14 Anwendbares RechtEs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulĂ€ssig. § 15 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Regelungen unberĂŒhrt. |